Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der KKC cases GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
§2 Angebot und Vertragsschluß
(1) Die Angebote und Preise sind in allen Teilen freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(3) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
(4) Der Mindest-Warenwert je Bestellung wird in der jeweils aktuellen Preisliste mitgeteilt. Wird dieser Bestellwert nicht erreicht, wird ein Mindermengenzuschlag erhoben, dessen Höhe ebenfalls derselben Preisliste entnommen werden kann.
(5) Nachträgliche Änderungen nach Produktions- oder Druckfreigabe, die auf Veranlassung des Auftraggebers geschehen, werden diesem berechnet.
(6) Alle Angaben (Maße, Materialien, Farben, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen) in sämtlichen unserer Kataloge und Preislisten sind bestmöglich ermittelt, jedoch nur annähernd und insoweit für uns unverbindlich. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen unserer Lieferungen und Leistungen. Technische und optische Änderungen, Änderungen im Sortiment, sowie Änderungen im Sinne der Produktverbesserung behalten wir uns jederzeit ohne vorherige Mitteilung vor.
(7) Im Einzelfall behalten wir uns eine Korrektur unserer Preise für den Fall vor, in dem zwischen unserer Angebotsabgabe und der Auftragsausführung wechselkursbedingte Preisanpassungen nötig werden oder eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist. Der Auftraggeber hat ein Kündigungsrecht, falls eine solche Erhöhung mehr als 10% des vorher vereinbarten Preises betragen sollte. Bis dahin entstandene Aufwendungen an Lohn- und Materialkosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.
§3 Preise
(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen werden gesondert berechnet.
(2) Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager unfrei. Verpackung wird zusätzlich berechnet und nicht zurückgenommen.
§4 Lieferfristen / Liefertermine
(1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Auftragseinganges bei uns, nicht jedoch vor Klärung aller Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Auftrages erforderlich ist. Lieferfristen bzw. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich von uns bestätigt werden. Sie beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, nicht aber vor völliger Auftragsklarheit und somit nicht vor Eingang von beizustellenden Unterlagen des Auftraggebers (z.B. Druckvorlagen, Standskizzen, Farbangaben usw.). Bei einer vereinbarten Teil- oder Gesamtzahlung im Voraus beginnen die Lieferfristen und Liefertermine nicht vor Eingang der vereinbarten Zahlung bei uns.
(2) Die Lieferfrist endet mit dem Tage, an dem die Ware das Werk verlässt, bzw. bei Versandunmöglichkeit im Werk eingelagert wird.
(3) Wird eine Lieferfrist aus von uns zu vertretenden Gründen um mehr als 14 Tage überschritten und ist eine schriftliche, vom Käufer nach Eintritt des Verzuges gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung in Folge höherer Gewalt oder anderer trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbarer Hindernisse, einschließlich Transportverzögerungen, Streiks sowie Arbeitskämpfe bei unseren Lieferanten, geraten wir für die Dauer solcher Ereignisse nicht in Lieferverzug.
Schadensersatz wegen Verzug oder bei nachträglich objektiver Unmöglichkeit der Lieferung ist außer bei Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln ausgeschlossen.
(4) Abrufaufträge und Rahmenaufträge verstehen sich als Festaufträge mit Abnahmeverpflichtung wobei die Abnahme in den vereinbarten Abrufmengen innerhalb von 12 Monaten nach Erstlieferung zu erfolgen hat, sofern zur Laufzeit der Vereinbarung keine anderen Fristen vereinbart und schriftlich von uns bestätigt wurden. Wir sind berechtigt nach Ablauf der Laufzeit noch nicht gelieferte Teilmengen komplett auszuliefern.
(5) Bei Annahmeverzug oder Schuldnerverzug des Auftraggebers gehen die Gefahren des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Wir sind berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf die nicht abgeholte Ware zu Lasten des Auftraggebers gemäss §3.1.3 unser AGB ans Lager zu nehmen. Unberührt bleiben unsere Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
(6) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§5 Lieferung / Gefahrübergang
(1) Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, dies auch bei Freisendungen. Sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Verzögert sich die Übergabe in Folge eines vom Auftraggeber verursachten Umstandes, so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
(2) Die Wahl der Versandart und des Versandweges behalten wir uns vor, falls nichts anderes in der jeweiligen Bestellung vereinbart worden ist. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch zu Lasten des Auftraggebers abgeschlossen.
(3) Werden der Versand oder die Zustellung auf Verlangen des Auftraggebers um mehr als 2 Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir für jeden angefangenen Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Lieferung berechnen, maximal jedoch 5% Gesamt.
(4) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% sind produktionstechnisch bedingt und können vom Käufer nicht beanstandet werden.
§6 Gewährleistung / Haftung
(1) Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängelrügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen der Lieferung offensichtlich anderer Ware als der bestellten, sind spätestens am 3 Tag nach der Anlieferung, bzw. wenn der Mangel bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar war, 1 Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich gegenüber uns anzuzeigen. Werden offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig und formgerecht angezeigt, so entfällt die Gewährleistung diesbezüglich. Bei dem Versand von neutraler Ware an einen vom Auftraggeber bestimmten Dritten (Lohndrucker etc.), muss dieser die Ware vor der Weiterverarbeitung wie vorstehend beschrieben, prüfen.
(2) Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern. Im Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung stehen dem Käufer die Rechte auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu. Für die von uns zu vertretenden Schäden haften wir nur, soweit uns oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt. Dies gilt für alle Schadensansprüche unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen Vereinbarungen, oder sonstigen Rechtsgründen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden und solche Mangelschäden, gegen die der Käufer durch die zugesicherte Eigenschaft abgesichert werden sollte. Für sonstige Mangelfolgeschäden haften wir nur in der vorstehenden beschränkten Weise.
(3) Für die Lichtechtheit, die Veränderlichkeit und Abweichung von Druck- und Materialfarben, sowie für die Beschaffenheit von Geweben, Beschichtungen, Imprägnierungen haften wir nur in soweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung oder Weiterverarbeitung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären. Bei allen verwendeten Druckverfahren kann es zu geringfügigen Abweichungen innerhalb der Produktionsauflage oder zwischen dem Andruck und der Serienproduktion kommen. Diese Abweichungen sind kein berechtigter Grund für eine Mängelrüge.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Verwendbarkeit. Handels- bzw. branchenübliche Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Mängel bei einem Teil der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen.
(5) Wird ein Teil einer Lieferung oder die gesamte Lieferung beanstandet, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht, verarbeitet oder weitergeleitet werden. Falls dies doch geschieht, ist die Beanstandung gegenstandslos.
(6) Ohne Freigabe- und oder Andruckmuster übernehmen wir keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Produkt-Konstruktion sowie Druckausführung.
(7) Weitere Schadensersatzansprüche bzw. Aufwendungsersatzansprüche des Käufers sind, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausgeschlossen, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, gilt dies nicht. Der Anspruch auf Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und nur bis zur Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung gedeckt, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
(8)Sämtliche Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Abnahe.
§7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange der nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie nicht der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
§8 Zahlung
(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar, es sei denn, es liegt eine anderweitige schriftliche Vereinbarung vor.
(2) Die Lieferung an uns unbekannte Auftraggeber erfolgt nach unserer Wahl gegen Barzahlung, Nachnahme bzw. Vorkasse.
(3) Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Verbindlichkeit zuerst verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
(4) Werden die Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten, werden alle unsere Forderungen, einschließlich derer, für die Ratenzahlung oder Stundung vereinbart ist, sofort fällig. Dem Käufer steht die Aufrechnung oder ein Zurückhaltungsrecht nur mit Gegenforderungen zu, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Skonti werden nur gewährt, wenn alle Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt wurden.
(5) Bei wesentlichen Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder unsere Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Vorrauszahlung oder die Stellung von Sicherheiten nach unserer Wahl zu setzen. Nach dem Verstreichen dieser Frist sind wir ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Mögliche Fehler in unseren Rechnungen müssen uns innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Rechnung mitgeteilt werden. Das Schweigen des Rechnungsempfängers gilt als stillschweigende Anerkennung der Richtigkeit der Rechnung.
§9 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§9 Urheberrecht / Impressum
(1) Mit Erteilung eines Auftrages zur Herstellung einer nach Kundenwünschen konstruierten Kofferlösung oder dem Veredlungsauftrag eines Standarproduktes unseres Produktprogramms, erklärt der Auftraggeber die Rechtmäßigkeit bzw. das Einverständnis des Markeninhabers, die jeweilige Marke abbilden zu dürfen. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die Verwendung der Marke keine Rechte Dritter verletzt. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass ihre Verwendung nicht die Rechte Dritter verletzt. Etwaige in diesem Zusammenhang für uns entstehende Prozesskosten sind vom Auftraggeber in angemessener Höhe zu bevorschussen.
(2) Alle Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht in sämtlichen Verfahren und zu sämtlichen Verwendungszwecken an eigenen Modellen, Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Collagen, Abbildungen, Originalen und Filmen verbleiben vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlich zu verfassenden Regelung bei uns.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, auf der Innenseite der Produkte oder an geeigneter Stelle der von uns produzierten Produkte, unser Firmen- oder Warenzeichen anzubringen. Weiter behalten wir uns das Recht vor, im Kundenauftrag gefertigte Produkte als Anschauungsmuster oder zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.
§10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für das Vertragsverhältnis gilt - insbesondere bei Auslandslieferungen - ausschließlich Deutsches Recht. Das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen für Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG) vom 11.04.1980 und Nachfolgebestimmungen finden keine Anwendung.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen innerhalb dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(3) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unseren Vertragsverhältnissen ist Rahden. Wir sind jedoch auch berechtigt, das für den Geschäftssitz unserer Vertragspartner zuständige Gericht anzurufen.


